"Ich bin der Ich bin."

Ich bin nicht die juristische Person

Ich bin nicht die natürliche Person

"Sondern Ich bin nur der Begünstigte beider Personen!"

"Verträge zu Lasten Dritter sind ungültig, Null und Nichtig ex tunc!"

c) Es ist verboten den Menschen als Person zu behandeln.
d) EU Richtlinien gelten nicht, da die EU kein Staatsgebiet hat, wo diese gelten könnten.
Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt [BVerfGE 87, 209/228].
Daraus folgt, daß der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird [BVerfGE 45, 187/228] und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß.
Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.
Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].“

 

Praxis für mehr Gesundheitsbewußtheit
manfred; H e w i g , Gesundheitspraktiker
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Gerichtstand: Gerichthof der Menschen

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[CH-1209] GENEVA